Renovierungskredit

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Auf jeden Mieter und Eigentümer einer Immobilie kommen früher oder später Renovierungen oder auch Sanierungen zu. Es müssen Wände tapeziert, Fassaden gestrichen oder der Bodenbelag erneuert werden. Für die Finanzierung einer Renovierung gibt es verschiedene Möglichkeiten.

  • Kreditart: Grundsätzlich handelt es sich bei einem Renovierungskredit um einen normalen Ratenkredit, der zwischen 5.000 € bis 50.000 € liegt und von Eigentümern oder Mietern in Anspruch genommen werden kann.
  • Sonderkonditionen: Manche Banken bieten bei einem Kredit, der für eine Renovierung verwendet wird, günstigere Zinssätze an. Geben Sie deshalb in unserem Kredit-Vergleichsrechner den Verwendungszweck „Renovierung“ an.
  • Nachweise: Um die günstigeren Zinsen zu bekommen, verlangen manche Banken einen Nachweis, dass das Geld auch für die Renovierung verwendet wird (z.B. Rechnungen für Material und Handwerker).
  • Sicherheiten: Bei einem normalen Ratenkredit für eine Renovierung prüfen die Banken in der Regel nur die Bonität der Kreditnehmer. Die Eintragung einer Grundschuld ist in der Regel nicht notwendig.
  • Steuerliche Förderungen nutzen: Kosten für Handwerker können Eigentümer und Mieter steuerlich geltend machen. Vermieter dürfen auch die Kreditzinsen und Materialkosten absetzen.
  • Neutral & schufafrei vergleichen: Wenn Sie Geld bei der Kreditaufnahme sparen möchte, sollten Sie die Zinsen verschiedener Banken vergleichen. Dies geht mit unserem kostenlosen Kredit-Vergleichsrechner in weniger als einer Minute. Der Vergleich ist im ersten Schritt anonym und schufafrei.
Renovierungskredit
Ein Bankenvergleich kann Ihnen mehrere tausend Euro bei einem Kredit für die Renovierung sparen!

Der günstigste Weg ist sicherlich angespartes Kapital dafür zu verwenden.

Doch nicht jeder hat das nötige Geld immer zur Verfügung. Gerade bei größeren Renovierungen am Haus können schnell 25.000 Euro und mehr erforderlich sein.

Wenn die Finanzierungssumme zu hoch oder das Gesparte bereits anderweitig verplant ist, kann ein Kredit für die Renovierung – auch Renovierungskredit genannt – die Lösung sein.

Wir möchten Ihnen zeigen, worauf Sie bei dieser Kreditart achten müssen und wie Sie einen seriösen und möglichst günstigen Kredit für die Renovierung bekommen.

Renovierungskredit oder Ratenkredit: Wo ist der Unterschied?

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen möchten, um damit eine Renovierung zu finanzieren, bieten manche Banken spezielle Renovierungskredite an. Grundsätzlich funktioniert auch dieser Kredit wie ein normaler Ratenkredit. Das bedeutet: Sie bekommen von der Bank die vereinbarte Kreditsumme und bezahlen diese über eine festgelegte Laufzeit inklusive der Zinsen zurück.

Der Unterschied zum Ratenkredit liegt nur darin, dass Renovierungskredite für den Zweck einer Renovierung verwendet werden müssen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem zweckgebundenen Kredit, genau wie das auch bei einem Autokredit der Fall ist.

Das heißt, die Bank zahlt den Renovierungskredit nur an Sie aus, wenn Sie mit der Kreditsumme Ihre Renovierung finanzieren. Im Gegenzug erhalten Sie einen günstigeren Zinssatz von der Bank.

Spar-Tipp!

Wenn Sie in unserem Kredit-Vergleichsrechner den Verwendungszweck „Renovierung“ angeben, werden zusätzlich die günstigen Kreditangebote von Banken mit speziellen Renovierungskrediten angezeigt.

Grundsätzlich muss ein Renovierungskredit nicht immer günstiger als ein Raten- oder Konsumkredit sein. Es gibt Banken, die nicht zwischen einem Raten- oder Renovierungskredit unterscheiden.

Wer die Angebote mit Hilfe unseres Kreditrechners vergleicht, stellt schnell fest, dass solche Kreditinstitute ebenfalls günstige Angebote haben können. Denn die Zins-Konditionen sind nicht nur abhängig vom Verwendungszweck wie beispielsweise der Renovierung.

Auch die persönliche Bonität, die Laufzeit und Kredithöhe spielen bei den Kreditkonditionen eine Rolle. Einfach erklärt; viele Banken machen keinen Unterschied, ob der Kredit für eine Renovierung oder etwas anderes verwendet wird.

Unterschied zwischen Raten- und Renovierungskredit:

KriterienRatenkreditRenovierungskredit
Verwendung KreditsummeDer Kredit kann auch für andere Zwecke verwendet werden.Die Bank schreibt eine Verwendung für die Renovierung vor.
AufwandPrüfung der Bonität (z.B. Einkommen) durch die Bank.Neben Prüfung der Bonität (z.B. Einkommen) noch zusätzlichen Nachweis oder Bestätigung über Renovierungsausführung (z.B. Fotos, Handwerkerrechnungen).
ZinssatzIn der Regel etwas höher als beim zweckgebundenen Renovierungskredit.Günster Zinssatz aufgrund Zweckbindung.

Fazit: Wenn eine Bank einen speziellen Renovierungskredit im Angebot hat, kann es aufgrund der günstigeren Zinsen oftmals sinnvoll sein dieses Kreditangebot einem normalen Ratenkredit vorzuziehen.

Oftmals werden aufgrund der Zweckbindung Nachweise von der Bank verlangt, was einen etwas höheren Aufwand bei der Beantragung für Sie verursacht. Wenn Sie damit kein Problem haben und die Kreditsumme auch nicht anderweitig verwenden möchten, spricht das für einen Renovierungskredit.

Hausbank oder Online-Kredit: Welcher Kredit ist günstiger?

Verbraucher scheuen sich oftmals davor, einen Kredit – auch für die Renovierung – über eine Onlinebank aufzunehmen. Meist haben sie Bedenken, auf ein unseriöses Kreditangebot hereinzufallen. Grundsätzlich ist eine gesunde Skepsis, wenn es ums Geld geht, richtig.

Unter keinen Umständen sollten sich Verbraucher sich von Lockangeboten wie beispielsweise „Kredit ohne Schufa“ oder „Kredit ohne Sicherheiten“ blenden lassen.

Besonders wenn Anbieter erst nach einer „Vorauszahlung“ einen Kredit ermöglichen, sollten Sie von solchen Angeboten Abstand nehmen. Jede seriöse Bank – auch Onlinebanken – prüfen im Rahmen eines Kreditantrags die Bonität eines potenziellen Kreditnehmers, schon allein deshalb, um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen.

BILD EINFÜGEN

In unserem Kredit-Vergleichsrechner befinden sich ausschließlich seriöse Banken, welche die Kreditaufnahme online ermöglichen. Der Vorteil gegenüber der Hausbank liegt in den deutlich günstigeren Zinssätzen. Grund hierfür sind unter anderem Kosteneinsparungen der Onlinebanken die durch den Verzicht auf teure Filialnetze entstehen (Mehr Informationen finden Sie hier).

Renovierungskredit aufnehmen: So funktioniert´s!

Wie bekommen Sie nun einen günstigen und seriösen Kredit für eine Renovierung? Grundsätzlich ist folgende Vorgehensweise vielversprechend:

Finanzierungsbedarf ermitteln

Sie sollten vor der Kreditaufnahme genau ermitteln, wie hoch die Renovierungskosten insgesamt ausfallen werden. Verwenden Sie im Idealfall ein Tabellenverarbeitungsprogramm und listen hier jede Position auf. Sollten Sie nicht genau wissen, welche Kosten beispielsweise Handwerker in Rechnung stellen, lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben.

Eigenleistung

Wenn Sie die Renovierung komplett ohne Handwerker durchführen oder bereits Material und Maschinen für die Renovierung haben, können Sie das als sogenannte Eigenleistung festlegen. Auch vorhandenes Kapital können Sie hierunter verbuchen. Schätzen Sie Ihre Eigenleistung auf jeden Fall realistisch ein. Haben Sie das notwendige Wissen und auch die Zeit die Renovierung teilweise oder komplett selbst durchzuführen. Wer an dieser Stelle nicht ehrlich mit sich selbst ist, bekommt hinterher ein Problem mit der Finanzierung.

Kredithöhe festlegen

Sie kennen nun Ihren Finanzierungsbedarf und haben Ihre Eigenleistung definiert. Die Eigenleistung in Form von Arbeitsstunden, bereits vorhandenen Materialien, Geld und Maschinen, können Sie nun vom Finanzierungsbedarf abziehen. Das Ergebnis ist der Kredit, den Sie aufnehmen müssen, um Ihre Renovierung finanzieren zu können.

Haushaltsplan erstellen

Bevor Sie konkrete Kredit-Angebote vergleichen, sollten Sie wissen, welche Rate Sie sich monatlich leisten können. Für die Ermittlung eignet sich die Erstellung eines Haushaltsplans, welcher sämtliche Einnahmen und Ausgaben auflistet. Das Ergebnis: Einnahmen – Ausgaben ist der Betrag, den Sie sich als monatliche Kreditrate leisten könnten. Dieser sollte positiv sein, denn ansonsten würde Ihnen keine seriöse Bank ein Kredit auszahlen.

Kredite vergleichen

Mit der Kredithöhe und der aus Ihrem Haushaltsplan ermittelten maximal möglichen Kreditrate, können Sie nun mit Hilfe unseres Kredit-Vergleichsrechners Angebote vergleichen. Wichtig: geben Sie bitte unbedingt die Verwendung „Renovierung“ neben dem Kreditbetrag an. Der Rechner zeigt Ihnen dann die günstigste Rate in Abhängigkeit der Laufzeit an.

Laufzeit

Eine kurze Laufzeit spart Zinsen. Wählen Sie im Kredit-Vergleichsrechner trotzdem keine zu knappe Laufzeit, da die angegebenen Zinssätze nur bei sehr guter Bonität gelten. Sie sollten sich die Kreditrate gut leisten können.

Kredit beantragen

Wählen Sie im Kredit-Vergleichsrechner einen Anbieter und füllen Sie den elektronischen Kreditantrag aus. Am Ende werden in Echtzeit die einzelnen Kreditangebote geprüft und Ihnen im selben Schritt angezeigt, ob die ausgewählte oder eine andere Bank Ihren Antrag annehmen würde und zu welchen Zinskonditionen. Wenn Sie einverstanden sind, können Sie den Kredit entweder direkt per Online-Legitimation über einen Video-Chat oder über das sogenannte PostIdent-Verfahren beantragen.

Welche Unterlagen sollten Sie bei der Kreditbeantragung zur Verfügung haben?

Jede seriöse Bank muss die Angaben, die Sie im Kreditantrag gemacht haben, auch prüfen. Dafür werden von jedem Kreditinstitut folgende Unterlagen benötigt:

  • Einkommensnachweise: Angestellte müssen in der Regel die letzten 3 Gehaltsabrechnungen vorlegen. Selbständige sollten je nach Unternehmensform eine Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder Einkommenssteuerbescheide der letzten 2 – 3 Jahre vorhalten. Bei Rentnern wird der Rentenbescheid gefordert.
  • Ausweiskopie: Für die Legitimation benötigt die Bank entweder einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • Kontoauszüge: Je nach Bank werden Kontoauszüge der letzten 6 – 12 Wochen benötigt.

Je nach Bank und persönlicher Situation werden weitere Nachweise verlangt:

  • Nachweis über Renovierungsauswendungen: Banken die spezielle Renovierungskredite vergeben und dafür günstigere Zinskonditionen bieten, möchten teilweise eine schriftliche Bestätigung von den Kreditnehmern, dass das Geld ausschließlich für die Renovierung genutzt wird. Manchmal werden auch Kostenvoranschläge und Handwerkerrechnungen gefordert. Nur bei sehr hohen Kreditsummen werden teilweise Fotos und Besichtigungen durch die Bank gefordert.
  • Angaben über bestehende Kredite: Wenn Sie einen bestehenden Kredit haben, muss dieser in der elektronischen Antragsstrecke angegeben werden.

Vorsicht Falle!

Auch wenn Sie eine Ratenzahlung mit 0 % Zinsen beispielsweise im Möbelhaus oder Elektronikgeschäft vereinbart haben, zählt das als bestehender Kredit und muss bei der Beantragung angegeben werden.

Renovierungskosten von der Steuer absetzen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Wohnungseigentümer und Mieter die Kosten einer Renovierung steuerlich geltend machen und damit ihren Finanzierungsbedarf zumindest teilweise senken. Auch staatliche Förderungen in Form von Zuschüssen sind möglich. Allerdings ist diese Art der Förderung ausschließlich bei einem Kredit für eine Modernisierung möglich.

Übersicht über mögliche Förderungen

Handwerkerleistungen
Wenn Sie einen Handwerker für die Renovierung beauftragen, dürfen Sie 20 % der Arbeitsleistung bis zu einem Betrag von 6.000 € steuerlich ansetzten. Wichtig ist, dass Sie die Rechnung des Handwerkers überweisen und die Arbeitsleistung (z.B. Arbeitsstunden) eindeutig in der Rechnung aufgelistet sind. Die reinen Materialkosten können steuerlich nicht geltend gemacht werden, allerdings zählen Verbrauchsmaterialien (z.B. Klebeband bei Malerarbeiten) und die Anfahrtskosten zu den absetzbaren Beträgen. Diese Regelung gilt für selbst bewohnte Häuser und Wohnungen, sowohl als Eigentümer wie auch als Mieter.

Sonderregelung Vermieter
Renovierungskosten können Vermieter als sogenannte Werbungskosten steuerlich geltend machen. Dazu zählen neben den Handwerkerleistungen, auch die Materialkosten und Zinsaufwendungen eines Kredits für die Renovierung. Vermieter müssen aber berücksichtigen, dass Aufwendungen vom Finanzamt als Erhaltungsaufwand eingeordnet werden müssen. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn an einem Gebäude bereits vorhandene Teile (z.B. Türen, Fenster) renoviert, erneuter oder modernisiert werden. Bei einer Renovierung wird das in den allermeisten Fällen vom Finanzamt akzeptiert.

Vorsicht Falle!

Wenn Sie als Vermieter innerhalb der ersten 3 Jahre nach dem Kauf einer Immobilie, mehr als 15 % des Gebäudekaufpreises in die Renovierung, Sanierung oder Modernisierung investieren, müssen die Kosten über mehrere Jahre abgeschrieben und dürfen nicht als Werbungskosten angesetzt werden.

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten für Eigenheimbesitzer

Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind und einen größeren Renovierungsbedarf haben, könnte auch eine Finanzierung über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Frage kommen.

Bei dieser günstigen Finanzierungsart müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um diesen Kredit zu erhalten. Die KfW fördert nämlich ausschließlich Sanierungen in Verbindung mit energetischen Maßnahmen. Hierzu gehörten beispielsweise:

  • Umstellung von Heizungsanlage auf erneuerbare Energien
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Wärmedämmung von Wänden oder vom Dach

In der Regel geht das über einfache Renovierungsarbeiten hinaus. Man spricht in solchen Fällen von einer Sanierung oder auch Modernisierung. Für eine Renovierung werden Sie meistens keinen günstigen Kredit von der KfW erhalten.

Dieser ist nämlich an einige Voraussetzungen geknüpft, wie beispielsweise die Verbesserung von energetischen Maßnahmen am Gebäude. Das ist bei einer Renovierung in der Regel nicht der Fall.

Wenn Sie aber unter Renovierung eine Sanierung oder Modernisierung verstehen, können Sie als Eigenheimbesitzer unter Umständen von günstigen KfW-Krediten profitieren. Sie fragen sich nun, wo hier der Unterschied liegt.

Grundsätzlich müssen Sie zwischen diesen drei Varianten unterscheiden:

  • Renovierung: Hierbei handelt es sich um sogenannte Schönheitsreparaturen. Grundsätzlich geht es darum die normale Abnutzung eines Wohnraums oder Gebäudes zu beseitigen. Beispiele sind Tapezieren, einen neuen Boden verlegen oder die Außenfassade neu zu streichen.
  • Sanierung: Bei Schäden, die an einem Gebäude beseitigt werden müssen, spricht man von einer Sanierung. Typische Beispiele sind ein undichtes Dach oder Schimmel in der Wohnung.
  • Modernisierung: Ziel einer Modernisierung ist die Verbesserung und Wertsteigerung eines Gebäudes. Sie bringen alles auf den neuesten Stand und sparen im Anschluss an die Modernisierung beispielsweise Wasser- und Energiekosten. Wenn Sie eine modernere Heizung einbauen oder, die Außenwände und Dächer besser dämmen wird von einer Modernisierung gesprochen.

Wenn Sie nun statt einer Renovierung eine Sanierung oder Modernisierung vornehmen möchten, wäre ein günstiger KfW-Kredit eine Alternative.